Zum Inhalt springen

Bist du ein Profi? Hier ist unser Pro Programm für dich: Zur Bewerbung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

www.b2b.seatosummit.eu 

§1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Die von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
 

§2 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
 

§3 Bestellungen

Wir nehmen Bestellungen nur durch schriftliche Bestätigung an. Die Sea to Summit GmbH kann dem Besteller innerhalb von 14 Tagen mitteilen, ob sie dessen Angebot auf Vertragsabschluss annimmt oder nicht.
 

§4 Rücktritt

Sollten wir durch nicht von uns verschuldete Umstände von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, sind wir und der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
 
Aufträge, die erst nach erfolgter Vorauskasse ausgeführt werden, können von unserer Seite aus nach einer von uns als angemessen eingeschätzten maximalen Zahlungsfrist (z.B. ein Monat nachdem die reguläre Zahlungsfrist abgelaufen ist), storniert werden. 
 
Individualisierte Ware (z.B. Drucke, Spezialanfertigungen) verpflichtet den Auftraggeber in jedem Fall zur entgeltlichen Abnahme.
 

§5 Preise

Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Porto, Transport bzw. Lieferung und Verpackung. 
 
Unsere Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an sechs Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Monaten sind wir berechtigt zwischenzeitlich für Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage, Wechselkursänderungen o.ä. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. Steuererhöhungen) Preiserhöhungen, in entsprechendem Umfang an den Kunden weiter zu geben.
 

§6 Lieferzeiten und Lieferung

Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat. 
 
Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine zweiwöchige Nachfrist, beginnend vom Tag der schriftlichen Bekanntgabe durch den Käufer, zur Lieferung zu setzen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten 
(z.B. Quantitätskontrolle), so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Bei Annahmeverzug geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
 

§7 Zahlungsbedingungen

Wir liefern - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - nach Wunsch des Kunden gegen Rechnung oder Lastschriftverfahren. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachname, Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Gegebenenfalls erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden. Zahlungsmodalitäten sowie Skontoregelungen ergeben sich aus unseren Auftragsbestätigungen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt. Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit allgemein üblichen Mitteln zu prüfen.
 

§8 Gewährleistung, Mängelhaftung

Offensichtliche Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe / Gefahrenübergang schriftlich zu rügen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Andernfalls scheiden diesbezügliche Gewährleistungsansprüche aus. Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so hat er nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Übergabe / Gefahrübergang schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht. Fristgerecht angezeigte Mängel können von uns innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert werden oder durch eine Ersatzlieferung kompensiert werden.
 

§9 Gefahrenübergang

Versenden wir auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
 

§10 Rücksendung

Rücksendungen werden nur vorbehaltlich unserer Prüfung angenommen. Rücksendungen dürfen nur auf Anweisung und frei Haus zurückgesendet werden. Sofern die reklamierte Ware im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mängelbehaftet ist, werden wir ihnen die für die Rücksendung angefallenen notwendigen Versandkosten (Deutsche Post oder vergleichbarer Anbieter) umgehend ersetzt. Für jede Einsendung an uns benötigen sie eine Rücksendeanweisung. Bitte setzen sie sich im Falle einer Rücksendung mit uns in Verbindung. Rücksendungen ohne entsprechende Rücksendeanweisung können nicht angenommen werden und müssen unfrei zurück gesandt werden.
 

§11 Haftung

Die Sea to Summit GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. 
 
Ausgenommen sind Schäden des Kunden an Leben, Körper und Gesundheit.
 

§12 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Soweit unser Vertragspartner Kaufmann bzw. Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. 
 
Der Vertragspartner ist verpflichtet uns sämtliche Auskünfte, Informationen und Gelegenheiten unverzüglich zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
 

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bielefeld. Gerichtsstand ist Bielefeld, sofern der Vertragspartner Kaufmann, bzw. Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss aller internationaler Gesetze, für den Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
 

§14 Sonstiges

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürften zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Der Verkauf unserer Ware darf ausschließlich an Endverbraucher erfolgen.

Last update: May 2024